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   BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65   

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https://dejure.org/1967,3337
BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65 (https://dejure.org/1967,3337)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1967 - VI ZR 90/65 (https://dejure.org/1967,3337)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1967 - VI ZR 90/65 (https://dejure.org/1967,3337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verursachung eines Brandes durch den Betrieb eines Sägemehlofens - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt - Anforderungen an die Erkennbarkeit der Gefahrenlage - Ursachenzusammenhang zwischen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Daß sich das Berufungsgericht mit dieser Bekundung insoweit nicht im einzelnen auseinandergesetzt hat, stellt keinen Rechtsfehler dar (BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]).
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 80/62

    Pflichten des Radfahrers beim Abbiegen

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Die eingetretene Folge ist nicht ganz unwahrscheinlich in dem Sinne, daß sie nach der Erfahrung des Lebens vernünftigerweise nicht hatte in Betracht gezogen werden können (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1963 - VI ZR 80/62 - LM § 823 [C] BGB Nr. 27), sie ist also nicht - inadäquat.
  • BGH, 07.12.1965 - VI ZR 149/64

    Verkehrssicherungspflicht des Abbruchunternehmers

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Sicherungspflichtige nicht dadurch entlastet wird, daß Überwachungs- und Genehmigungsorgane einen gefährlichen Zustand nicht erkennen; er hat selbst zu prüfen, ob und welche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind und sie erforderlichenfalls selbständig zu treffen (BGH Urteil vom 7. Dezember 1965 - VI ZR 149/64 - VersR 1966, 165).
  • BGH, 30.11.1965 - VI ZR 146/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Mopedfahrers mit einem

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Es ist anerkannten Rechts, daß dem Verletzten kein Vorwurf zu machen ist, wenn er in einer plötzlichen von ihm nicht verschuldeten und nicht voraussehbaren Gefahrenlage nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt haben sollte (BGH Urteil vom 30. November 1965 - VI ZR 146/64 - VersR 1966, 188 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Dieser Beurteilung liegt zutreffend die Annahme zugrunde, daß dem Beklagten die allgemeine Pflicht oblag, Dritte vor dem durch den Betrieb seines Sägemehlofens entstehenden Gefahren zu schützen und die hierzu erforderlichen Vorkehrungen zu treffen (BGH Urteil vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1960, 824).
  • BGH, 19.10.1965 - VI ZR 116/64

    Haftung des Fahrzeughalters für die Folgen eines von einem Schwarzfahrer

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Wie sich der Schadenshergang im einzelnen abspielen und welcher Körper- oder Gesundheitsschaden eintreten werde, brauchte für ihn nicht voraussehbar zu sein; es genügt, daß er bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Möglichkeit des Eintritts eines derartigen schädigenden Erfolges seiner Unterlassung im allgemeinen erkennen konnte (BGH Urteil vom 19. Oktober 1965 - VI ZR 116/64 - VersR 1966, 79 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 226/59

    Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BGH, 13.01.1967 - VI ZR 90/65
    Das Ausmaß der Sicherungspflicht und damit der zu fordernden Sorgfalt bestimmt sich nach der konkreten Situation (BGH Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 226/59 - LM § 823 BGB [Ea] Nr. 29).
  • BGH, 10.11.1992 - VI ZR 45/92

    Vorhersehbarkeit von Sturzverletzungen bei Rauferei

    Es genügt vielmehr, daß der Schädiger die Möglichkeit des Eintritts eines schädigenden Erfolges im allgemeinen hätte voraussehen können (RGZ 148, 154, 165; BGHZ 57, 25, 33; 58, 48, 56 [BGH 11.01.1972 - VI ZR 46/71]; 59, 30, 39; Senatsurteil vom 13. Januar 1967 - VI ZR 90/65 - VersR 1967, 393, 395).
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